Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu Übersetzungen und zum Dolmetschen.

Eine beglaubigte Übersetzung dürfen nur vom Ministerium für Justiz dazu ernannte Übersetzer anfertigen. Diese ausgebildeten Fachübersetzer legen einen Eid ab, dass sie ihre Arbeit ehrenhaft und gewissenhaft ausführen.
Eine beglaubigte Übersetzung muss bestimmte Formalitäten erfüllen. Der Übersetzer kommentiert auch die Verwendung von Stempeln, Unterschriften, handschriftlicher Vermerke u. ä. Zur Übersetzung gehört auch die Übersetzererklärung, in der der Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung des gegebenen Textes bestätigt. In der Erklärung ist auch angeführt, ob die Übersetzung anhand des Originals, einer beglaubigten Kopie oder einer Kopie angefertigt wurde. Darunter folgt die Unterschrift und der Siegelabdruck des Übersetzers. Die Übersetzung ist mit einer dreifarbigen Schnur in den Landesfarben fest mit der Vorlage verbunden.
Die Vorlage wird im Original, in beglaubigter Kopie oder Kopie übergeben. Sie können sie persönlich zu mir bringen, per Einschreiben zusenden, bzw. Per Email.

Eine Übersetzung können Sie telefonisch, persönlich, per Email oder per Post, bzw. über das Formular auf dieser Seite bestellen.
Bestellungen nehme ich an 7 Tagen in der Woche an:
telefonisch: Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Samstag von 9.00 bis 14.00 Uhr
Sonntag: nur in elektronischer Form.

Das hängt zumeist vom Empfänger der Übersetzung ab.
Wichtig ist jedoch, sich bewusst zu machen, dass die übersetzte Urkunde fest mit der Übersetzung verbunden wird. Deshalb lassen Sie von Unterlagen, der Original Sie behalten müssen oder wollen (z. Bsp. Zeugnis, Gewerbeschein usw.), eine beglaubigte Kopie anfertigen und übergeben Sie diese zur Übersetzung.
Wenn der Empfänger es akzeptiert, kann auch eine einfache Kopie mit der Übersetzung verbunden werden.

Qualitativ sind diese Übersetzungen gleichwertig. Der Unterschied liegt in der Ausführung.
Die kommerzielle Übersetzung ist nicht untrennbar mit der Vorlage verbunden und enthält nicht Siegel und Unterschrift des Übersetzers. Sie kann auch von einem Übersetzer angefertigt werden, der eine Gewerbeberechtigung zur Ausführung von Übersetzungstätigkeit hat.
Die amtliche Übersetzung besteht aus dem Text der Ausgangssprache und der Zielsprache, die untrennbar verbunden sind. Die einzelnen Seiten sind nummeriert, so wie die Seiten des Ursprungstextes und mit einer Schnur verbunden. Die freien Schnurenden sind mit einem Aufkleber verdeckt, der mit dem Siegelabdruck des Übersetzers versehen ist. Sie kann nur von einem in dem vom Ministerium für Justiz der SR geführten Verzeichnis der Sachverständigen, Dolmetscher und Übersetzer angeführten Übersetzer angefertigt werden.

Wenn Sie von einer mehrseitigen Urkunde nur bestimmte Seiten benötigen, können Sie einen Notar um die teilweise Beglaubigung nur der ausgewählten Seiten ersuchen. Zur Übersetzung legen Sie nur die Seiten vor, die übersetzt werden sollen.

Ja, für nähere Informationen schauen Sie in die Sektion Dolmetschen.

Nein. Der amtliche Übersetzer ist im Sinne des Gesetzes verpflichtet, die Übersetzungstätigkeit persönlich auszuführen. Die Erklärung, dass die Übersetzung vom unterzeichneten Übersetzer ausgearbeitet wurde, ist zudem Bestandteil der Übersetzererklärung, die er der Übersetzung beifügt. Der Auftraggeber kann den Übersetzer jedoch um die Prüfung der Übersetzung ersuchen. In diesem Fall fertigt der Übersetzer eine eigene Übersetzung auf Grundlage der vorgelegten Übersetzung. Der Preis hängt von der Anzahl der Korrekturen ab und eine vorherige Information über einen genauen Gesamtpreis ist nicht möglich.

Ein Exemplar der Übersetzung mit amtlicher Beglaubigung bewahrt der Übersetzer zehn Jahre ab ihrer Ausfertigung auf und auf Anforderung fertigt er dem Auftraggeber eine Kopie der Übersetzung.

Ja. Die zur amtlichen Übersetzung bestimmte Urkunde übergeben Sie in der Anzahl, wie viele Übersetzungsausfertigungen Sie benötigen. Für jede weitere (zusammen mit der Übersetzung bestellte) Ausfertigung der gleichen Übersetzung verrechne ich 3€, bei größerem Umfang (ab 5 Seiten) in Vereinbarung.

Zahlungsmöglichkeiten:
– Barzahlung
– Einzahlung auf das Konto in der Slowakischen Sparkasse
– Überweisung auf das Konto in der Slowakischen Sparkasse
– per Nachnahme

Persönlich, wenn Sie eine fest mit dem Original verbundene Übersetzung benötigen. Nach der Anfertigung der Übersetzung vereinbaren wir ein Treffen.
Per Email übersende ich Ihnen die angefertigte Übersetzung. Beispielsweise, wenn Sie eine einfache Übersetzung eines Dokuments, Texts einer Webseite u. ä. benötigen.
Per Post, wenn Sie eine fest mit dem Original verbundene Übersetzung benötigen, übersende ich Ihnen diese nach der Anfertigung per Post an die von Ihnen angeführte Anschrift.

Persönlich, wenn Sie eine fest mit dem Original verbundene Übersetzung benötigen. Bitte nehmen Sie vorab mit mir telefonisch Kontakt auf und vereinbaren Sie ein Treffen.
Per Email, wenn es ausreicht, die Übersetzung mit einer unbeglaubigten Kopie zu verbinden oder wenn Sie das Original bzw. die beglaubigte Kopie nach der Anfertigung der Übersetzung zum festen Verbinden mitbringen wollen.
Über das Kontaktformular, wenn Sie an einer kürzeren Übersetzung interessiert sind.
Mit der Post, wenn Sie eine fest mit dem Original verbundene Übersetzung benötigen.

Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir eine Email mit Ihrer Anforderung:
– welche Dokumente Sie übersetzen lassen wollen
– in welchem Termin
Aufgrund dieser Informationen unterbreite ich Ihnen ein unverbindliches Preisangebot:
– was der geschätzte Preis der Übersetzung ist
– wann die Übersetzung fertig sein wird
Wenn wir uns über Preis und Termin einigen, informiere ich Sie über das weitere Vorgehen.
Geläufige Übersetzungen werden erst nach der Realisierung der Übersetzung bezahlt. Bei umfangreicheren Übersetzungen, behalte ich mir den Anspruch auf eine Anzahlung vor.

Der vereinbarte Termin hängt vom Umfang des Auftrags, der Zugänglichkeit und insbesondere von der aktuellen Auslastung ab.
Weniger umfangreiche Übersetzungen liefere ich bei freien Kapazitäten auch als Expressübersetzungen binnen 24 Stunden.
Nach Vereinbarung ist gegen einen Aufpreis auch eine sofortige Übersetzung möglich (ca. 1 Stunde).

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